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Physiotherapie

Bsc. Sarah Isak

Physiotherapeutin in Graz

  • Forced Use
  • Alltagsnah
  • Zielorientiert

Wahltherapeutin – Kassenzuschuss möglich

Porträt von Sarah Isak

Ich bin Sarah.

Ich bin Physiotherapeutin mit Schwerpunkt Neurologie.
Meine vier Jahre Berufserfahrung in der Schweiz haben mich geprägt. Dort bin ich auf die Forced-Use-Therapie nach Utley/Woll gestoßen. Sie hat mich so überzeugt, dass ich die vierjährige Kursreihe bis zur Forced-Use-Spezialistin absolviert habe.
Ich arbeite mit Erwachsenen und Jugendlichen, unabhängig davon, welches neurologische Krankheitsbild vorliegt. Forced Use setze ich vor allem bei Menschen nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma und bei infantiler Cerebralparese (ICP) ein. Bei diesen Krankheitsbildern ist die Intensität der Therapie oft entscheidend. Deshalb biete ich neben regelmäßigen Einzelterminen auch Intensivtherapien an.
Meine Therapie ist aktiv, funktionell und zielorientiert. Mir ist wichtig, dass das Geübte im Alltag ankommt. Ein Ziel kann grundlegend sein, etwa wieder aufzustehen oder zu gehen. Es kann auch darum gehen, längere Strecken im Freien zu gehen, wieder Rad zu fahren oder zu schwimmen. Manchmal sind Ziele ungewöhnlicher: Wenn jemand wieder Stand-up-Paddeln möchte, gehe ich auch mal mit auf das Wasser. Egal welches Ziel es ist, ich versuche, es gemeinsam mit meinen Klientinnen und Klienten zu erreichen.
Ich höre zu, nehme Anliegen ernst und motiviere zum Dranbleiben, auch wenn es einmal schwierige Phasen gibt.

Spezialisierung auf Forced Use

Vierjährige Kursreihe bis zur Forced-Use-Spezialistin (Utley/Woll), mit gezieltem Einsatz bei Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und ICP.

Therapie, die im Alltag ankommt

Aktiv, funktionell und zielorientiert. Vom Aufstehen und Gehen bis zu Radfahren, Schwimmen oder Stand-up-Paddeln: Die Ziele der Klientinnen und Klienten stehen im Mittelpunkt.

Flexible Intensität und echte Begleitung

Regelmäßige Einzeltermine oder Intensivtherapien, dazu ein offenes Ohr und Motivation zum Dranbleiben, auch in schwierigen Phasen.

Als Neurologie-Physiotherapeutin und Forced-Use-Spezialistin begleite ich Erwachsene und Jugendliche mit aktiver, zielorientierter Therapie, damit das Geübte im Alltag ankommt.

Ausbildung & Weiterbildung

Grundausbildung

  1. 2011-2014
    Bachelor Studium PhysiotherapieFH Salzburg

Zertifikate & Kurse

  1. Forced Use Utley/ Woll Basiskurs
  2. Forced Use Utley/ Woll: Aufbaukurs Obere Extremität, Gang, Orthesen
  3. Forced Use Utley/ Woll: Spezialistenkurs
  4. Spiraldynamik Basiskurs
  5. Manuelle Therapie nach Mulligan

Leistungen & Preise

Alle Preise sind Selbstzahler-Honorare. Auf Anfrage stelle ich Ihnen eine Honorarnote für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse aus.

Bewegungstherapie Einzel

  • Intensive 1:1 Therapie
  • Individuelle Übungsplanung
  • Hoher therapeutischer Erfolg
  • Präzise Erarbeitung der Ziele
60 min. € 130

Bewegungstherapie Light

  • Motivierende Setting
  • Effektiv & leistbar
  • Regelmäßige Einheiten
  • Fokus auf Aufbau und Erhalt der Bewegungsfunktionen
60 min. € 80

Intensivtherapie

  • Hochdosierte ambulante Reha
  • Maximale Intensität
  • z.B. 10 Tage à 5 Stunden
  • Individuelle Übungsplanung
Individuell Individuell

Die Praxis

Häufige Fragen

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Ja. Für eine Physiotherapie braucht es in Österreich eine ärztliche Verordnung – ausstellen kann sie Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt (z. B. Neurologie, Orthopädie). Darauf stehen die Diagnose und die Zahl der Einheiten. Die Verordnung ist auch die Voraussetzung dafür, dass Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückzahlt.

Ob die Verordnung vorher von der Kasse bewilligt werden muss, hängt von Ihrer Versicherung ab: Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt, bei anderen Kassen (z. B. SVS) kann sie nötig sein. Im Zweifel fragen Sie kurz bei Ihrer Kasse nach – oder bei mir.

Was zahlt meine Krankenkasse dazu?

Ich habe keinen Kassenvertrag (Wahltherapie). Sie bezahlen die Einheit direkt bei mir und bekommen danach einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.

Erstattet werden in der Regel 80 % des Tarifs, den die Kasse einer Vertragstherapeutin bzw. einem Vertragstherapeuten zahlen würde – nicht 80 % meines Honorars. Wie viel das in Euro ist, ist je Kasse verschieden; Ihre Kasse gibt Ihnen dazu gern Auskunft. Den Rest übernimmt oft eine private Zusatzversicherung.

Der Vorteil der Wahltherapie: kurze Wartezeiten, Termine nach Ihrem Bedarf und Einheiten, die sich ganz nach Ihren Zielen richten.

Wie bekomme ich das Geld von der Kasse zurück?

Sie bekommen von mir eine Honorarnote. Diese reichen Sie – bezahlt – zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein: per Post, in einer Kundenservicestelle oder je nach Kasse auch online. Die Kasse überweist den Zuschuss dann auf Ihr Konto. Behalten Sie am besten eine Kopie.

Was die Kasse nicht übernimmt, können Sie als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen – dabei gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt.

Wie läuft die erste Einheit ab?

Am Anfang nehmen wir uns Zeit für ein ausführliches Gespräch und eine genaue Befundaufnahme: Welche Beschwerden haben Sie, was möchten Sie im Alltag wieder können? Daraus legen wir gemeinsam Ziele fest und beginnen gleich mit der Behandlung.

Bitte bringen Sie die Verordnung, vorhandene Befunde (Arztbriefe, Röntgen- oder MRT-Befunde), Ihre Hilfsmittel und bequeme Kleidung mit.

Wie viele Einheiten brauche ich – und wie oft?

Das hängt von Ihren Beschwerden und Zielen ab. Bei akuten Beschwerden reichen oft wenige Einheiten. Nach einem Schlaganfall, bei Parkinson, Multipler Sklerose oder nach einer Operation ist eine regelmäßige, längerfristige Therapie sinnvoll – auch mehrere Einheiten pro Woche sind möglich.

Nach der Befundaufnahme sage ich Ihnen, was ich empfehle, und wir überprüfen die Fortschritte regelmäßig gemeinsam.

Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie so früh wie möglich ab – telefonisch oder per E-Mail. Dann kann jemand anderer den Termin nutzen. Die genauen Absagebedingungen finden Sie in der „Patientenaufklärung & AGB“ unten auf dieser Seite.

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